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Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung
Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.
Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion