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Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Anwendungen und Verwaltungsservices für Unterricht und Schulverwaltung.
In Hinkunft sollen Schulzeugnisse digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung stehen, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht. Außerdem wird der bewährte Pilot Digitaler Schülerausweis gesetzlich verankert. Mit den vorgeschlagenen Regelungen sollen weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden werden.
Das zentrale Bildungsportal „Digitale Schule“ soll mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so sollen nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt werden, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion