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Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.
Gewerbeanmeldung (→ USP)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion