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Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle eingetragenen Partnerschaften
Der Registerauszug zur eingetragenen Partnerschaft ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar der beim Standesamt ausgestellten Partnerschaftsurkunde.
Der Registerauszug zur eigetragenen Partnerschaft enthält:
Hinweis: Auch davor geschlossene eingetragene Partnerschaften und deren Beendigung sind im Registerauszug angeführt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion