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Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden. Insbesondere ist es verboten, zum Fischfang Vorrichtungen, Fangmittel und Methoden zu gebrauchen, die den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit widersprechen.
Bei der Ausübung des Fischfangs in Oberösterreich sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten:
Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:
Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro zu bestrafen.
Oö. Fischereigesetz 2020
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion