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Sinnverwandter Begriff: Personalservitut
Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion