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Kanaleinmündungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt11,00 €
inkl. MWSt12,10 €

Die Kanaleinmündungsabgabe ist zu entrichten nach Fertigstellung eines Hauses, bzw. Inbetriebnahme des Kanales. Sie ist eine einmalige Abgabe und dient zur Abdeckung der Errichtungskosten von Kanal und Kläranlage. Unser Kanalsystem ist getrennt nach Schmutz- und Regenwasser. Regenwasser darf nicht in das Schmutzwassersystem eingeleitet werden.

Berechnung: Die Hälfte der bebauten Fläche wird multipliziert mit der um eins erhöhten Anzahl der angeschlossenen Geschoße. Dazu werden 15% der unbebauten Fläche hinzugezählt (maximal 75 m²). Diese so ermittelte Berechnungsfläche wird mit dem Einheitssatz (festgelegt in der Kanalabgabenordnung) multipliziert.

Der Einheitssatz für den Schmutzwasserkanalanschluss beträgt Euro 11,00 excl. Mwst.
z.B.: bebaute Fläche 130 m², 2 angeschlossene Geschoße, Grundstückgröße 700 m²; (130/2 x 3) + 75 = 270 m² x 11,00 = 2.970,00 + 10% Mwst. 297,-- Schmutzwassereinmündungsabgabe 3.267,--

Der Einheitssatz für den Regenwasserkanalanschluss beträgt Euro 4,00 exkl. Mwst. nach obigem Beispiel ergibt sich: (130/2 x 1) + 75 = 140 m² x 4,00 = 560,00 + 10% Mwst. 56,00 Regenwassereinmündungsabgabe 616,00.

Bei Änderungen des Kanalanschlusses (z.B.: zusätzlich angeschlossenes Geschoß, Dachausbau) sind sie verpflichtet, dies der Gemeinde zu melden. Da sich in diesem Fall die Berechnungsfläche erhöht, ist eine Ergänzungsabgabe zu entrichten. Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe: Sie errechnet sich aus der Differenz von alter und neuer Berechnungsfläche multipliziert mit dem Einheitssatz.