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Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt1,93 €
inkl. MWSt2,12 €

Die Kanalbenützungsgebühr ist eine jährliche Abgabe und dient zur Abdeckung der Kapitalkosten sowie des laufenden Betriebes von Kläranlage und Kanal.
Sie errechnet sich aus den an den Kanal angeschlossenen Flächen, multipliziert mit dem Einheitssatz, wobei ein angeschlossener Keller unberücksichtigt bleibt.

Der Einheitssatz für die Benützung des Schmutzwasserkanales beträgt Euro 1,93 exkl. Mwst.

z.B.: Angeschlossene Flächen 220 m² x 1,93 = 405,30+ 10% Mwst. 40,53
Jährliche Benützungsgebühr: Summe 445,83

Besteht zusätzlich zum Schmutzwasserkanalanschluss ein Regenwasserkanalanschluss, so erhöht sich die jährliche Benützungsgebühr um 10%.

Die Kanalbenützungsgebühr wird vom Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung für den Bezirk Melk, Wieselburger Straße 2, 3240 Mank (Tel. 02755/2652) in vierteljährlichen Teilbeträgen eingehoben.