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Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt480,00 € Einheitssatz

Die Aufschließungsabgabe ist bei der erstmaligen Bebauung (Bauplatzerklärung) eines Grundstückes im Bauland zu entrichten. Sie dient für die Herstellung der Straße zum Bauplatz, Gehsteig, Straßenbeleuchtung, Oberflächenentwässerung.

Berechnung: Aus der Fläche der Bauparzelle wird die Quadratwurzel gezogen. Dies ergibt die Seitenlänge eines quadratischen Bauplatzes. Die Seitenlänge wird mit dem Bauklassenkoeffizienten und dem Einheitssatz multipliziert. Der Bauklassenkoeffizient ist von der Höhe des zu errichtenden Gebäudes abhängig. Bei Einfamilienhäusern in der Regel 1,25.

Der Einheitssatz ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte mit Gehsteig, Regenwasserkanal und Straßenbeleuchtung je Laufmeter.

Der Einheitssatz beträgt Euro 480,--. z.B.: Bauparzelle 800 m², Bauklassenkoeffiziezient 1,25: Quadratwurzel aus 800 = 28,28 x 1,25 x 480 = Euro 16.970,56. Die Aufschließungsabgabe für diese Bauparzelle von 800 m² beträgt Euro 16.970,56

Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe: Wird fällig, wenn durch Änderung der Grenzen im Bauland die Anzahl der Bauplätze sich erhöht, bzw. wenn Bauplätze um Grundstücksteile vergrößert werden, die selbst nicht Bauplätze sind.

Berechnung: Ist die Differenz zwischen der Aufschließungsabgabe des alten Standes mit der Aufschließungsabgabe des neuen Standes.